Nachtragsmanagement

Nicht alle während eines Projektablaufs eintretenden Sachverhalte können bereits in der frühen Phase der Vertragsverhandlungen vollständig vorhergesehen werden. Das eine Entwurfsplanung im Verlaufe der Realisierung ohne Änderungen umgesetzt wird ist äußerst ungewöhnlich und uns in unserer Praxis so noch nicht begegnet.


Während der Abwicklungsphase von Projekten kommt es häufig zu Vertragsstörungen in Form von Terminverzügen, Qualitätsmängeln etc., die das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beeinträchtigen. 


Konstruktive Leistungsänderungen werden meist in klaren Nachträgen beim Bauherrn geltend gemacht. Nachträge, in denen ablaufbedingte Änderungen geltend gemacht werden, weisen hingegen die erforderliche Klarheit häufig nicht auf. Kaum prüfbare meist erhebliche Forderungen sind die Folge. Nicht zu Nachforderungen führen Änderungen oder Erweiterungen, die durch den Auftrag erfasst sind.


Durch konsequentes Nachtragsmanagement können wir solche Anlässe - oft auch ärgerliche Mehrkosten der ausführenden Gewerke und Planer- konstruktiv lösen. Der Ablauf gestalltet sich hierbei in der Regel wie folgt:

  1. Koordination der Nachtragsbearbeitung
  2. Prüfung des Nachtrags "dem Grunde nach" hinsichtlich Plausibilität und Berechtigung
  3. Mitwirkung bei der Beurteilung "der Höhe nach"
  4. Auswertung der terminlichen Auswirkungen
  5. Unterstützung des Auftraggebers bei Nachtragsverhandlungen bzw. Durchführung
  6. Erstellen von Verhandlungsprotokollen und Prüfberichten
  7. Vorbereitung der Nachtragsbeauftragung


Ein weiteres Leistungsfeld im Nachtragsmanagement ist die Erstellung bzw. Abwehr von Forderungen aus dem gestörten Bauablauf. Aufgrund der auch höchsrichterlich geforderten Kausaliät hinsichtlich jeder Einzelstörung und deren Auswirkung auf dem Bauablauf erstellen wir entsprechende baubetriebliche Gutachten für die Geltendmachung Ihrer Forderungen bzw. die Abwehr von möglichen Forderungen.